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              | Nach unserem Verständnis sind weitere Berater dann für 
                die gemeinsame Bearbeitung eines Mandats qualifiziert, wenn 
                sie in ihrem Tätigkeitsfeld ebenfalls anerkannte Spezialisten 
                sind. Nur dann sehen wir uns veranlasst, deren begleitende Unterstützung 
                zu empfehlen und in Anspruch zunehmen. Jeder Berater bringt 
                seinen effektiven Beitrag, der sich vornehmlich in der Sache 
                auswirkt, nicht in den Kosten. Nur dann erfüllt seine Hinzuziehung 
                das wirtschaftliche Ziel. 
 Von uns hinzuziehende Berater setzen sich aus einem losen Verbund 
                von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, 
                Unternehmensberatern und Interimsmanagern verschiedener Spezialisierungen 
                zusammen, welche sich im Laufe der Jahre als kompetent herausgestellt 
                haben. Sie sind mit den Besonderheiten insolvenzspezifischer 
                Fragestellungen und deren Schnittstellen vertraut. Umgekehrt 
                begleiten auch wir unsere Geschäftspartner bei ihren Mandaten. 
                Dabei ist Mandantenschutz unser Prinzip.
 
 Die Einbeziehung von Partnern erfolgt auf Grund eigener Absprachen, 
                welche Sie mit ihnen treffen oder durch eigene Beauftragung 
                von uns, wenn sie dieses wünschen und für erforderlich 
                halten. Ein einheitlicher Ansprechpartner kann zur Vereinfachung 
                festgelegt werden.
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