| Kauf eines Betriebes oder Teilbetriebes, 
                einzelner oder einer Gesamtheit von Vermögenswerten Wir können aus eigener Erfahrung die echten und die Scheinargumente 
                einordnen, welche Verwalter verwenden, um Massen best möglich 
                zu veräußern. Wir wissen auch bis zu welcher Höhe 
                ein größeres oder kleineres Eigeninteresse bestimmend 
                ist. Dies hängt mit der Masse als Bemessungsgrundlage 
                für die Vergütung zusammen. Auch die Enthaftung 
                des Verwalters aus laufenden, zur Masse zu erfüllenden 
                Verträgen nebst dem Risiko persönlicher Haftung 
                eines Insolvenzverwalters daraus, da die Haftungsbegrenzung 
                der GmbH oder AG nicht zu seinen Gunsten wirkt, kann ein unausgesprochenes 
                Argument zur Reduzierung eines unangemessenen Angebots sein. 
                Unsere praktischen Einblicke in Zusammenhänge und Abläufe 
                eines Insolvenzverfahrens stellen strategische Aspekte eines 
                bestmöglichen Erwerbs unter Meidung einschlägiger 
                Risiken dar.
 In der Regel werden nicht die Gesellschaftsanteile einer 
                  insolventen Unternehmung erworben, da damit sämtliche 
                  Verbindlichkeiten des Unternehmens verbunden sind, welche 
                  zu dessen Insolvenz geführt haben. Nur in Ausnahmefällen 
                  ist dieses gewollt, betriebswirtschaftlich sinnvoll und zudem 
                  steuerlich nutzbar. Bei Interesse an einem insolventen Unternehmen sollte grundsätzlich 
                  davon ausgegangen werden, dass man lediglich verschiedene 
                  Vermögenswerte (Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens) 
                  erwirbt. Dabei kann es sich genauso um Einrichtungen und Ausstattungen 
                  von Betriebsteilen handeln, wie auch den Erwerb einzelner 
                  Gegenstände. Thema kann auch die Übernahme von immateriellen 
                  Wirtschaftsgütern, wie Kundenstamm und Know How sein. Je nachdem, ob es sich um ein bereits eröffnetes Insolvenzverfahren 
                  handelt oder nur ein vorläufiges Verfahren (Insolvenzantrag 
                  ist gestellt, eine Eröffnung oder Abweisung steht noch 
                  aus), stellt sich bereits die Frage danach, welcher Zeitpunkt 
                  der beste für einen Kauf ist. Je nach Verfahrensstand 
                  knüpfen daran verschiedene Haftungsrisiken an, welche 
                  bei richtiger Gestaltung ausgeschlossen werden können. 
                  Außerdem ist zu berücksichtigen, unter welchen 
                  Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt ein vorläufiger 
                  oder endgültiger Insolvenzverwalter mit verbindlicher 
                  Wirkung Rechtsgeschäfte abschließen kann. Ziel der Gestaltung ist es, vorwiegend steuer- und handelsrechtliche 
                  sowie arbeitsrechtliche Haftungsübergänge zu vermeiden. 
                  Bei der Fortführung des Betriebs unter einem neuen Unternehmensträger 
                  (z.B. GmbH, AG) sollte auch die alte Firma als möglichen 
                  Geschäftsbezeichnung näherer Betrachtung unterzogen 
                werden. |