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| Nach unserem Verständnis sind weitere Berater dann für 
      die gemeinsame Bearbeitung eines Mandats qualifiziert, wenn 
      sie in ihrem Tätigkeitsfeld ebenfalls anerkannte Spezialisten 
      sind. Nur dann sehen wir uns veranlasst, deren begleitende Unterstützung 
      zu empfehlen und in Anspruch zunehmen. Jeder Berater bringt 
      seinen effektiven Beitrag, der sich vornehmlich in der Sache 
      auswirkt, nicht in den Kosten. Nur dann erfüllt seine Hinzuziehung 
      das wirtschaftliche Ziel. Von uns hinzuziehende Berater setzen sich aus einem losen Verbund von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und Interimsmanagern verschiedener Spezialisierungen zusammen, welche sich im Laufe der Jahre als kompetent herausgestellt haben. Sie sind mit den Besonderheiten insolvenzspezifischer Fragestellungen und deren Schnittstellen vertraut. Umgekehrt begleiten auch wir unsere Geschäftspartner bei ihren Mandaten. Dabei ist Mandantenschutz unser Prinzip. Die Einbeziehung von Partnern erfolgt auf Grund eigener Absprachen, welche Sie mit ihnen treffen oder durch eigene Beauftragung von uns, wenn sie dieses wünschen und für erforderlich halten. Ein einheitlicher Ansprechpartner kann zur Vereinfachung festgelegt werden. | 
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