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              | Profil |  
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              | Seit Gründung im Jahre 1990 versteht sich die Kanzlei 
                als insolvenz- und sanierungsrechtliche Spezialkanzlei. Der 
                Schwerpunkt lag zunächst in der schon 1988 begonnenen Beratung und Vertretung 
                von Konkursverwaltungen gegenüber sämtlichen Gläubigergruppen 
                und Schuldnern der Konkursunternehmen, insbesondere gegenüber 
                Gesellschaftern und gesetzlichen Vertretern. 
 Seither sind wir bis heute zu 100% im Sanierungs- und Insolvenzrecht tätig. Seit 1995 werden wir von Insolvenzgerichten als Sachverständige und Insolvenzverwalter eingesetzt. Der hohe Spezialisierungsgrad und die Kenntnisse praktischer, wichtiger Zusammenhänge und Abläufe im Insolvenzrecht bilden die Grundlage unserer interdisziplinären Tätigkeit. Auch bei deutlicher, haftungsträchtiger Insolvenznähe finden wir noch rechtssichere Strategien und Gestaltungsspielräume.
 
 Wir arbeiten mit Spezialisten aller Disziplinen zusammen, welche 
                ebenfalls mit den Besonderheiten insolvenzspezifischer Fragestellungen 
                und Schnittstellen vertraut sind. Umgekehrt begleiten wir auch 
                Unternehmensberater und Interimsmanager bei Sanierungsmandaten. 
                Berater der Mandanten beziehen wir mit ein, wenn deren Vorwissen 
                oder Bearbeitungsstand nutzbar gemacht werden kann. Dabei ist 
                Mandantenschutz unser Prinzip.
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