| Sachverständigengutachten Gutachten und sachverständige Aussagen fertigen wir ständig 
                  für Gerichte und private Auftraggeber. Vor einer Beauftragung 
                  als Sachverständiger/ Gutachter zur Feststellung einer 
                  Insolvenz empfehlen wir eine Grundberatung
 Gegenstand eines Gutachtens können vielfältige 
                  Fallgestaltungen sein:    · Vermeidung 
                  oder Verwirklichung strafbaren Handelns,· Vermeidung 
                  oder Verwirklichung gesellschafts-, steuer- oder sozialversicherungssrechtlicher
 Haftung,
 · Beurteilung 
                  bestehender oder zu gestaltender Sicherheiten, auch im Verhältnis 
                  zu weiteren
 Sicherheiten weiterer Gläubiger,
 · die 
                  konkreten Voraussetzungen für und gegen deren erfolgreiche 
                  Durchsetzung,
 · Sanierung/ 
                  Restrukturierung, rechtliche Wirkung von: Liquiditätsschöpfung 
                  und -stärkung durch
 Stundungen und/oder (Teil-) Erlass von Forderungen, 
                  Factoring, Veräußerung nicht
 betriebsnotwendigen Vermögens, Sale and Lease 
                  Back, Sanierungsdarlehen, Zufluss neuen
 Kapitals (Venture-, Mezzanin-, Risikokapitalgeber), 
                  stille Beteiligungen,
 Wandelschuldverschreibungen, Sanierungsgenusscheine, 
                  Umwandlung von Verbindlichkeiten in
 Eigenkapital, Rangrücktritt, Schuldübernahme, 
                  Kapitalherabsetzungen kombiniert mit einer
 Kapitalerhöhung sowie weiterer Alternativen im 
                  Bereich der Umwandlungen (Verschmelzung
 und Spaltung),
 · Risiken 
                  und Zeitpunkt bei einem Kauf aus einer Insolvenz,
 · Rechtssichere 
                  Gestaltungen unter Meidung von Anfechtungen durch potentielle
 Insolvenzverwalter/Treuhänder oder Gläubiger
 · usw.
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