| Grundberatung Insolvenz Wir empfehlen eine Grundberatung. Je nach Sachlage beinhaltet 
                die Grundberatung nahezu sämtliche im Bereich der Insolvenzberatung 
                angebotenen Beratungsthemen. 
                Wenn Ihre Fragen einem einzelnen Beratungsthema zugeordnet 
                werden können, beschränken wir uns hierauf und bieten 
                Ihnen dazu eine konzentrierte Beratung an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Dann können wir Ihnen schnell sagen, welche 
                  Beratung sich für Sie anbietet.
 Im Vorfeld der umfassenden Grundberatung sprechen wir mit 
                  Ihnen ein verbindliches Pauschalhonorar ab. 
                  Die 
                  Grundberatung von Privatleuten, Einzelunternehmern, Freiberuflern, 
                  Personen- und Kapitalgesellschaften (im Konzernverbund) lösen 
                  unterschiedlich hohen Aufwand aus. Durchschnittlich liegen 
                  die vereinbarten Pauschalgebühren einer Grundberatung bei 750,00 EUR zuzüglich 
                  gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Planen sie etwa drei 
                  Stunden für die Beratung ein.  Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung 
                  und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet 
                  sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Letztere stellt eher die Regel dar. Insolvenzberatung zu EinzelthemenBeratungen zu einzelnen Beratungsthemen 
                  rechnen wir im Regelfall auf der Basis eines zu vereinbarenden 
                  Stundensatzes ab.
 Grundberatung GläubigerIm Vorfeld der umfassenden Grundberatung sprechen wir mit Ihnen ein verbindliches Pauschalhonorar ab. 
                Die 
                Grundberatung von Privatleuten, Einzelunternehmern, Freiberuflern, 
                Personen- und Kapitalgesellschaften (im Konzernverbund) lösen 
                unterschiedlich hohen Aufwand aus.Für die Beratungsthemen der Gläubigerberatung bieten wir ebenfalls eine Grundberatung 
                  an. Wenn Ihre Fragen einem einzelnen Beratungsthema zugeordnet 
                  werden können, beschränken wir uns hierauf und bieten 
                  Ihnen dazu eine konzentrierte Beratung an. Nehmen sie Kontakt mit uns auf. Dann können wir Ihnen schnell sagen, welche 
                    Beratung sich für Sie anbietet.
 Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung 
                  und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet 
                  sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Gläubigerberatung zu EinzelthemenBeratungen zu einzelnen Beratungsthemen 
                  rechnen wir im Regelfall auf der Basis eines zu vereinbarenden 
                  Stundensatzes ab.
 Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung 
                  und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet 
                  sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Letztere bildet den Regelfall. SachverständigengutachtenEin Sachverständigengutachten zur Feststellung der Sanierungswürdigkeit oder 
                  Insolvenz oder zu Einzelfragen 
                  unter anderem der Beratungsthemen wird auf der Basis eines 
                  zu vereinbarenden Stundensatzes vergütet. Ein Kriterium 
                  der Vergütung können in Einzelfällen auch Bedeutung, 
                  Umfang und Risiko der Angelegenheit darstellen.
 Die Vergütung wird im Einzelfall vereinbart.  |