Sachverständigengutachten
Gutachten und sachverständige Aussagen fertigen wir ständig
für Gerichte und private Auftraggeber. Vor einer Beauftragung als
Sachverständiger/ Gutachter zur Feststellung einer Insolvenz empfehlen
wir eine Grundberatung
Gegenstand eines Gutachtens können vielfältige Fallgestaltungen
sein:
·
Vermeidung
oder Verwirklichung strafbaren Handelns,
·
Vermeidung
oder Verwirklichung gesellschafts-, steuer- oder sozialversicherungssrechtlicher
Haftung,
·
Beurteilung
bestehender oder zu gestaltender Sicherheiten, auch im Verhältnis
zu weiteren
Sicherheiten weiterer Gläubiger,
·
die
konkreten Voraussetzungen für und gegen deren erfolgreiche Durchsetzung,
·
Sanierung/
Restrukturierung, rechtliche Wirkung von: Liquiditätsschöpfung
und -stärkung durch
Stundungen und/oder (Teil-) Erlass von Forderungen, Factoring,
Veräußerung nicht
betriebsnotwendigen Vermögens, Sale and Lease Back, Sanierungsdarlehen,
Zufluss neuen
Kapitals (Venture-, Mezzanin-, Risikokapitalgeber), stille Beteiligungen,
Wandelschuldverschreibungen, Sanierungsgenusscheine, Umwandlung
von Verbindlichkeiten in
Eigenkapital, Rangrücktritt, Schuldübernahme, Kapitalherabsetzungen
kombiniert mit einer
Kapitalerhöhung sowie weiterer Alternativen im Bereich der
Umwandlungen (Verschmelzung
und Spaltung),
·
Risiken
und Zeitpunkt bei einem Kauf aus einer Insolvenz,
·
Rechtssichere
Gestaltungen unter Meidung von Anfechtungen durch potentielle
Insolvenzverwalter/Treuhänder oder Gläubiger
·
usw.
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