| Sachverständigengutachten Gutachten und sachverständige Aussagen fertigen wir ständig 
        für Gerichte und private Auftraggeber. Vor einer Beauftragung als 
        Sachverständiger/ Gutachter zur Feststellung einer Insolvenz empfehlen 
        wir eine Grundberatung
 Gegenstand eines Gutachtens können vielfältige Fallgestaltungen 
        sein:    · 
        Vermeidung 
        oder Verwirklichung strafbaren Handelns,· 
        Vermeidung 
        oder Verwirklichung gesellschafts-, steuer- oder sozialversicherungssrechtlicher
 Haftung,
 · 
        Beurteilung 
        bestehender oder zu gestaltender Sicherheiten, auch im Verhältnis 
        zu weiteren
 Sicherheiten weiterer Gläubiger,
 · 
        die 
        konkreten Voraussetzungen für und gegen deren erfolgreiche Durchsetzung,
 · 
        Sanierung/ 
        Restrukturierung, rechtliche Wirkung von: Liquiditätsschöpfung 
        und -stärkung durch
 Stundungen und/oder (Teil-) Erlass von Forderungen, Factoring, 
        Veräußerung nicht
 betriebsnotwendigen Vermögens, Sale and Lease Back, Sanierungsdarlehen, 
        Zufluss neuen
 Kapitals (Venture-, Mezzanin-, Risikokapitalgeber), stille Beteiligungen,
 Wandelschuldverschreibungen, Sanierungsgenusscheine, Umwandlung 
        von Verbindlichkeiten in
 Eigenkapital, Rangrücktritt, Schuldübernahme, Kapitalherabsetzungen 
        kombiniert mit einer
 Kapitalerhöhung sowie weiterer Alternativen im Bereich der 
        Umwandlungen (Verschmelzung
 und Spaltung),
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        Risiken 
        und Zeitpunkt bei einem Kauf aus einer Insolvenz,
 · 
        Rechtssichere 
        Gestaltungen unter Meidung von Anfechtungen durch potentielle
 Insolvenzverwalter/Treuhänder oder Gläubiger
 · 
        usw.
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