| Grundberatung InsolvenzWir empfehlen eine Grundberatung. Je nach Sachlage beinhaltet 
      die Grundberatung nahezu sämtliche im Bereich der Insolvenzberatung 
      angebotenen Beratungsthemen. 
      Wenn Ihre Fragen einem einzelnen Beratungsthema zugeordnet 
      werden können, beschränken wir uns hierauf und bieten 
      Ihnen dazu eine konzentrierte Beratung an.
 Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Dann können wir Ihnen schnell sagen, welche 
        Beratung sich für Sie anbietet.
 Im Vorfeld der umfassenden Grundberatung sprechen wir mit 
        Ihnen ein verbindliches Pauschalhonorar ab. 
        Die 
        Grundberatung von Privatleuten, Einzelunternehmern, Freiberuflern, 
        Personen- und Kapitalgesellschaften (im Konzernverbund) lösen 
        unterschiedlich hohen Aufwand aus. Durchschnittlich liegen 
        die vereinbarten Pauschalgebühren einer Grundberatung bei 750,00 EUR zuzüglich 
        gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Planen sie etwa drei 
        Stunden für die Beratung ein.  Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung 
        und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet 
        sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Letztere stellt eher die Regel dar. Insolvenzberatung zu EinzelthemenBeratungen zu einzelnen Beratungsthemen 
        rechnen wir im Regelfall auf der Basis eines zu vereinbarenden 
        Stundensatzes ab.
 Grundberatung GläubigerIm Vorfeld der umfassenden Grundberatung sprechen wir mit Ihnen ein verbindliches Pauschalhonorar ab. 
      Die 
      Grundberatung von Privatleuten, Einzelunternehmern, Freiberuflern, 
      Personen- und Kapitalgesellschaften (im Konzernverbund) lösen 
      unterschiedlich hohen Aufwand aus.Für die Beratungsthemen der Gläubigerberatung bieten wir ebenfalls eine Grundberatung 
        an. Wenn Ihre Fragen einem einzelnen Beratungsthema zugeordnet 
        werden können, beschränken wir uns hierauf und bieten 
        Ihnen dazu eine konzentrierte Beratung an.
 Nehmen sie Kontakt mit uns auf. Dann können wir Ihnen schnell sagen, welche 
          Beratung sich für Sie anbietet.
 Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung 
        und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet 
        sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Gläubigerberatung zu EinzelthemenBeratungen zu einzelnen Beratungsthemen 
        rechnen wir im Regelfall auf der Basis eines zu vereinbarenden 
        Stundensatzes ab.
 Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung 
        und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet 
        sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Letztere bildet den Regelfall. SachverständigengutachtenEin Sachverständigengutachten zur Feststellung der Sanierungswürdigkeit oder 
        Insolvenz oder zu Einzelfragen 
        unter anderem der Beratungsthemen wird auf der Basis eines 
        zu vereinbarenden Stundensatzes vergütet. Ein Kriterium 
        der Vergütung können in Einzelfällen auch Bedeutung, 
        Umfang und Risiko der Angelegenheit darstellen.
 Die Vergütung wird im Einzelfall vereinbart.  |