| Inhalt (Auszug) einer Grundberatung Insolvenz und Sanierung, 
                Vorprüfung im Rahmen eines umfassenden Besprechungstermins. 
                Je nach Sachlage werden folgende Themen bearbeitet: 
 ·Krisenfrüherkennung auf der 
                  Grundlage ausgewählter Methoden
 · Drohende 
                    Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung verbunden 
                  mit Insolvenzgefahren
 · Schutzschirmverfahren (Vollstreckungen sind über einen Zeitraum von drei Monaten
 ausgeschlossen)      in Eigenverwaltung, Abgrenzung 
                  zu bereits eingetretener Insolvenz
 · Prüfung Überschuldung/ Zahlungsunfähigkeit/ Fortführungsprognose überschlägig
 · Vertragsrisiken 
  (Kreditverträge, Vereinbarungen zu Sicherheiten, Abtretungen,
 Eigentumsvorbehalte, Werk-, Dienst-, Kauf-, Miet-, Leasing-, 
  Arbeitsverträge, Kunden-,
 Lieferantenvereinbarungen usw.) sowie Lösungsmöglichkeiten
 · Pfandrechte 
  (Pfändungen, Vermieter-, Werkunternehmer- und andere Pfandrechte)
 · Entlastung 
  der Passiva (Rangrücktritt, Umwandlung, Fremdkapital usw.)
 · Liquiditätsschöpfung 
  und -sicherung
 · Personalmaßnahmen, 
  gezielte Änderungskündigungen, Transfersozialplan
 · Voraussetzungen 
  und Chancen Erlass und/ oder Stundung Verbindlichkeiten
 · Außergerichtliche 
  Sanierung und Restrukturierung
 · Sanierung im Insolvenzverfahren (Chancen eines Insolvenzplanverfahrens)
 · Abwägung 
  Fortführung/ stille, außergerichtliche Liquidation 
  oder gerichtliche Insolvenz
 · (Unternehmens)Kauf/ 
  -verkauf aus der Insolvenz, vor oder nach Insolvenzeröffnung
 · Übernahmerisiken 
  (Arbeits-, Steuer-, Handels-, Sozialversicherungs- und Strafrecht)
 · Insolvenzanfechtung, 
  Vermeidung und rechtssichere Gestaltung
 · Treuhandlösungen
 · Verwirklichung; 
  Drohen persönlicher Haftungspotentiale aus Bestellungen, 
  laufenden
 Verträgen; Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern, 
  Ungleichbehandlungen usw.
 · Haftungsvermeidung, 
  -begrenzung gesetzlicher Vertreter, Einzelunternehmer, Gesellschafter,
 Bürgen, Grundpfand- und Hypothekenschuldner (Vermögenssicherung)
 · Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren für Einzelunternehmer, Gesellschafter, 
  Bürgen und
 Grundschuldner
 · Klärung 
  Unternehmens- und/ oder Verbraucherinsolvenz
 
 Wir machen eine umfassende, individuell rechtliche und kaufmännische Bestandsaufnahme und Gesamtwürdigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, daraus resultierend eine Gesamtabwägung aller Interessen und möglichen Strategien für Gegenwart und Zukunft. Am Ende der Beratung haben Sie das Ergebnis der für Sie gebotenen weiteren Vorgehensweise, außerdem kennen Sie die zu vermeidenden Risiken und haben gelernt, diese einzuordnen.
 Die Expertise für Auslandsinsolvenzen ist gegeben. Kosten und Nutzen sind individuell für Sie ins Verhältnis zu setzen. Mit einem pro forma Wohnsitz ist es nach neuestem Stand nicht mehr getan. Das Fachgespräch, welches alle möglichen, rechtlich (auch kaufmännisch und steuerlich) notwendigen Würdigungen beinhaltet, dauert erfahrungsgemäß ca. 3-5 Stunden. Diese, bei uns sogenannte "Grundberatung" wird pauschal mit 3 Stunden abgerechnet und gedeckelt.  Die Informationsdichte und -tiefe unserer sogenannten Grundberatung bildet für die meisten Mandanten eine optimale Grundlage, ihre Schritte alleine, je nach Bedarf, unter unserer Anleitung zu gehen. Dieses Coaching reduziert die Kosten, stellt dennoch eine rechtliche Abstimmung und Hilfe bei der Umsetzung dar.  Entscheiden Sie, ob Sie eine Grundberatung als Grundlage der für Ihre Zukunft zu stellenden Weichen, alternativ eine Beratung nach Stundensatz wählen. Wir sind aufgrund der über 20jährigen Erfahrung auf diesem Spezialgebiet so effektiv, dass wir im Ergebnis oft günstiger als der Wettbewerb sind, und - wir locken nicht in ein fortführendes Mandat, wenn dieses wirtschaftlich keinen Sinn macht. |