Schuldenbereinigung
Schuldenbereinigung und Schuldenregelung außergerichtlich für Unternehmen, Einzelunternehmer, Gesellschafter, Bürgen, Grundschuldner und Verbraucher

Unternehmen
   · Ermittlung tatsächliche, rechtliche Ausgangslage (z.B. gebundene Förderkredite)
   · Ermittlung gesellschaftsrechtliche Strukturen, Haftungsgeflecht persönlicher Sicherheiten
   · Vorprüfung Überschuldung, Fortführung, Zahlungsunfähigkeit (Ertragskraft) auf Relevanz
   · Voraussetzungen wirksamer Stundungs- und/oder Erlassvereinbarungen
   · Gleichbehandlung Gläubiger, Gruppenbildung (Ungleichbehandlung)
   · Sondervoraussetzungen gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsgläubigern
   · Bilanzrechtliche Entlastung der Passiva, wie Rangrücktritt, Wandelschuldverschreibungen
   · Liquiditätsschöpfung und -sicherung, Factoring, Sale and Lease Back usw.,
   · Steuerliche Aspekte, wie Sanierungsgewinn, Verlustvortrag und -rücktrag
   · Abwägung tatsächliche, rechtliche Risiken und Haftungspotentiale
   · Abwägung gerichtliches Insolvenzverfahren einschließlich Insolvenzplan/ zu außergerichtlicher
     Sanierung und Restrukturierung
   · Sanierung und Restrukturierung in Verbindung mit/ ohne Schutzschirmverfahren in
     Eigenverwaltung

   · Auswirkungen auf betriebliche und persönliche Sicherheiten, Vertrags- und Lieferbeziehungen

Einzelunternehmer


Es können bis auf einige Ausnahmen die Beratungsinhalte des Unternehmens, wie vorstehend, herangezogen werden. Hinzu kommt im Wesentlichen die Berücksichtigung auch nicht betrieblicher Verpflichtungen, wie Unterhaltszahlungen, vergleichbar den nachstehenden Beratungsinhalten bei Verbrauchern. Die

   · Unterscheidung zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenz (Unternehmensinsolvenz)

bildet eine obligatorische Vorstufe unserer Beratung.

Verbraucher
   · Schuldenermittlung, kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten, Unterhaltspflichten
   · Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des pfändbaren Vermögens
   · Pfändungsfreigrenze laufender Einkünfte, Erhöhung, konkrete Lebenshaltungskosten
   · Aufstellung Vermögen/ pfändbare Einkünfte über sechs Jahre (Verhandlungsgrundlage)
   · Abwägung gerichtliches Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung/ außergerichtliche
   · Schuldenregelung in Zahlen und Auswirkungen auf zukünftige wirtschaftliche Tätigkeit
   · Restschuldbefreiung, Sicherung der Voraussetzungen/ Möglichkeiten der Verkürzung

Bürge, Grundschuldner
Bürgen und Grundschuldner, wie auch Mitdarlehensnehmer oder Schuldübernehmer können im Sinne der Insolvenzordnung reguläre Insolvenzschuldner oder sog. Verbraucher sein, so dass die oben dargestellten Beratungsinhalte herangezogen werden können.