Schuldenberatung im eröffneten Verfahren

Sollte das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens oder Ihr persönliches Insolvenzverfahren bereits eröffnet sein, ergeben sich in der Regel folgende sowie weitere Fragestellungen, die wir kompetent und unter Berücksichtigung ihrer speziellen Situation beantworten. Je nach Aussicht auf Erfolg vertreten wir Sie auch:

   · Wer ist auskunftspflichtig?
   · Welche Auskünfte müssen sie als Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter oder persönlich
     Haftender dem Insolvenzverwalter (im Verbraucherinsolvenzverfahren Treuhänder genannt)
     erteilen?
   · Wie sieht es mit Auskünften aus, mit welchen Sie sich selbst belasten könnten. Gibt es
     diesbezüglich ein Aussageverweigerungsrecht?
   · Wie verhält es sich mit den Mitwirkungspflichten?
   · Welche Mittel haben Verwalter und Insolvenzgericht zur Durchsetzung gegen
     Auskunftspflichtige?

   · Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf Ihre Tätigkeit als angestellter Geschäftsführer/
     Vorstand oder Einzelunternehmer?
   · Welche Arbeitsverpflichtungen bestehen?
   · Muss die Arbeitsleistung angeboten werden?
   · Erwachsen aus Ihrer Tätigkeit nach Eröffnung Gehaltsansprüche?
   · Bestehen letztere gegen die Masse oder (unter welchen Umständen) gegen den Verwalter
     persönlich?

   · Wirkt sich der Insolvenzbeschlag auf Ihre Rechte als Gesellschafter aus?

   · Welche Ansprüche haben Sie als Selbständiger oder Freiberufler auf Unterhalt aus der Masse?
   · Gibt es eine Möglichkeit legal mehr als den üblichen Pfändungsfreibetrag zu erhalten?
   · Wer befindet (Gläubigerversammlung, Verwalter oder Gericht) darüber, wann und in welcher
     Höhe Sie Unterhalt bekommen?
   · Was bleibt Ihnen als Angestelltem/ Angestellter bei einer Lohnabtretung zugunsten der
     Gläubiger?