Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main
Erläuterung Insolvenzgutachten
Insolvenzgutachten
Insolvenzgutachten fertigen wir ständig für Gerichte und private Auftraggeber. Vor einer Beauftragung als sachverständiger Gutachter zur Feststellung einer Insolvenz empfehlen wir eine Grundberatung.

Insolvenzgutachten zu Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
Ein Insolvenzgutachten zur Feststellung einer Insolvenz nebst Fortführungsprognose beinhaltet zwangsläufig eine Neubewertung aller Bilanzpositionen. Deren realistische Bewertung, unabhängig von einer Steuerbilanz, im wesentlichen angelehnt an eine Handelsbilanz, bildet die Grundlage. Beispielsweise die Bewertung streitiger Forderungen oder Verbindlichkeiten erfolgt nach jeweiliger, Einschätzung deren rechtlicher und wirtschaftlicher Durchsetzbarkeit um ihren realistischen Wert zu ermitteln. Ebenso werden gegenüber einer üblichen Handelsbilanz zusätzliche Bilanzpositionen auf- oder herausgenommen, welche von einem Steuerberater nicht aufgenommen werden, aber gerade für Gesellschafter und Geschäftsführer/ Vorstände von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) das Überraschungspotential im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens darstellen. Hierbei handelt es sich um etwaige Forderungen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer/ Vorstände, die regelmäßig infolge rechtlicher Beurteilung typischer Sachverhalte zu Ansprüchen von Insolvenzverwaltern gegen Verantwortliche führen. Insgesamt ist eine sachgerechte Identifizierung des insolvenzrechtlich und betriebswirtschaftlich relevanten Zahlenmaterials vergleichbar mit einer Due Diligence.

Ein so aufgestellter Insolvenzstatus (Überschuldungsbilanz) bildet außerdem eine zuverlässige Grundlage für eine strategische Gesamtschau einschlägiger Möglichkeiten zur Sanierung.