STRATEGISCHE SANIERUNGS- UND INSOLVENZBERATUNG |
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Fachkanzlei für Insolvenzrecht |
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Seit 20 Jahren |
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Seit 1990 bis heute sind wir zu 100%
im Sanierungs- und Insolvenzrecht tätig.
Der hohe Spezialisierungsgrad und die Kenntnisse praktischer, wichtiger
Zusammenhänge
bilden die Grundlage unserer
interdisziplinären Tätigkeit. Auch bei deutlicher, haftungsträchtiger Insolvenznähe finden wir regelmäßig noch rechtssichere Strategien und Gestaltungsspielräume. |
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Gesetzesänderung 01. März 2012: Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) |
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Seit 1. März sind wesentliche Teile des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, des sog. ESUG in Kraft getreten. Die Änderungen der Insolvenzordnung (InsO) zielen auf eine Erleichterung der Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen zugunsten des Schuldners und zudem auf eine Stärkung der Stellung der Gläubiger. Insbesondere hat der Insolvenzrichter keine Einflussnahme mehr auf die Bestellung des Insolvenzverwalters. Das haben nunmehr Schuldner und Gläubiger in der Hand. Bei dem Gesetz handelt es sich um die erste von drei geplanten Stufen. Sie stellt nicht nur eine weitere, in ihren Auswirkungen unbedeutende, Reformierung des lnsolvenzrechts dar, sondern ist geeignet, einen Paradigmenwechsel in der Restrukturierungskultur Deutschlands herbeizuführen. Die drei wesentlichen Neuerungen bzw. Instrumente des ESUG sind: |